Mit 17 den Auto-Führerschein machen und bis 18 mit einer eingetragenen Begleitperson fahren. Anmeldung schon mit 16,5 möglich.
Begleitetes Fahren ab 17 ist kein eigener Führerschein, sondern die Klasse B ab 17 Jahren. Du absolvierst die komplette B-Ausbildung mit Theorie, Praxis und Prüfung und bekommst danach eine Prüfbescheinigung.
Was darfst Du fahren? Bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson. Die muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren die Klasse B besitzen und höchstens einen Punkt in Flensburg haben.
Voraussetzungen: Der Ausbildungsbeginn ist bei Olivers Fahrschule in Messel schon mit 16,5 Jahren möglich. Sehtest, Erste-Hilfe-Bescheinigung und Passbild gehören dazu. Wer unter 18 ist, bringt zur Erstberatung einen Erziehungsberechtigten mit, denn der Ausbildungsvertrag braucht dessen Unterschrift.
Ablauf: Identisch zur Klasse B, also 14 Doppelstunden Theorie und 12 Sonderfahrten. Du lernst auf dem E-Auto VW ID.3 oder dem Golf TDI.
Besonderheiten: Wer ein Jahr lang in Begleitung Praxis sammelt, ist statistisch sicherer unterwegs. Genau das passt zu unserem Anspruch: sicheres Fahren, von Anfang an.
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